Gesundheitswesen
Regierung

Gemäss Gesetz über das Gesundheitswesen steht der Regierung die oberste Aufsicht über das gesamte Gesundheitswesen zu.


Landesgesundheitskommission

Die Landesgesundheitskommission berät die Regierung in allen Belangen des Gesundheitswesens.

Landesgesundheitskommission 
Postfach 684


Amt für Gesundheit

Das Amt für Gesundheit ist mit der Wahrnehmung von amtsärztlichen und sanitätsrechtlichen Aufgaben sowie mit Aufgaben der Gesundheitsförderung und der Gesundheitsvorsorge betraut. Das Amt für Gesundheit ist für die Erteilung und den Entzug von Konzessionen und Bewilligungen zuständig. Eine vollständige Zusammenstellung der Aufgabenverteilung findet man im Gesetz über das Gesundheitswesen unter http://www.gesetze.li/.

Amt für Gesundheit
Aeulestrasse


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Berufsverbände

Die Berufsverbände ( Aerztekammer, Gesellschaft Liechtensteinischer Zahnärzte) nehmen neben den eigentlichen Aufgaben als Standesvertretungen auch gesetzlich vorgegebene organisatorische Aufgaben (zum Beispiel Organisation des Notfalldienstes) wahr.

Aktualisiert am 27.12.2008