Soziales Netz
Das soziale Netz in Liechtenstein für zahnmedizinische Behandlungen

Für viele Patienten stellt eine zahnärztliche Behandung eine finanzielle Belastung dar. Sie sollten mit dem Zahnarzt vor der Behandlungsplanung über die Kostenfrage sprechen. Nur so kann der Zahnarzt die Patienten von Anfang an umfassend beraten und gemeinsam mit dem Patienten eine Lösung finden, die den Möglichkeiten des Patienten gerecht wird. Auch in Fällen, bei denen keine der genannten Institutionen zu Hilfe kommt, kann in der Regel gemeinsam eine befriedigende Lösung gefunden werden.

Vom Schulkind bis hin zum AHV-Rentner gibt es in Liechtenstein ein dichtes soziales Netz, das finanzielle Härten bei Zahnarztbesuchen abfängt.


Schulzahnpflege

Bei Schulpflichtigen trägt der Schulträger 50% der Kosten für allgemeinzahnärztliche Behandlungen (Kontrollen, Füllungen etc.). Kieferorthopädische Behandlungen (Zahnspangen) werden zu 50% subventioniert, falls die Behandlung gemäss definierter Richtlinien als zahnmedizinisch notwendig gilt.

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Geburtsgebrechen

Bestimmte Abweichungen in der Entwicklung, wie das angeborene Fehlen oder die Missbildung bestimmter Zähne oder starke Abweichungen der Kiefer-Gesichts-Entwicklung, gelten als Geburtsgebrechen. Beim gesicherten Vorliegen eines Geburtsgebrechens werdendie Behandlungskosten bis zum 20. Altersjahr übernommen.

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Krankenkassen

Die Krankenkassen übernehmen gemäss Krankenkassengesetz im Rahmen der Grundversicherung Kosten zahnärztlicher Behandlungen, wenn das zu behandelnde Problem genau vorgegebene Kriterien erfüllt.

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Unfallversicherung

Zahnärztliche Behandlungskosten von Unfallfolgen gehen zu Lasten der Unvallversicherung.

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Sozialhilfe
Bezüger von Sozialhilfe haben in Liechtenstein unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Uebernahme der Zahnbehandlungskosten.

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Ergänzungsleistungen

Empfänger von AHV- oder IV-Renten haben unter Umständen Anspruch auf Erstattung von Zahnarztrechnungen aus Mitteln der Ergänzungsleistungen.

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